Pflegeimmobilien Das Leben genießen Hohe Rendite ohne Arbeit Unsere Sicherheit Die Kapitalanlage mit einem Appartement in einer Seniorenresidenz
Pflegeimmobilien Das Leben genießenHohe Rendite ohne ArbeitUnsere Sicherheit   Die Kapitalanlage mit einemAppartement in einer Seniorenresidenz

Ihre Fragen, unsere Antworten

Mit dem Erwerb einer Pflegeimmobilie investieren Sie in einen zukunftsorientierten Markt dessen Wachstumsquoten heute schon statistisch fest stehen. Basierend auf den Geburten und der Lebenserwartung lässt sich bereits heute vorhersehen, wie viele Personen zukünftig eine Versorgung in einer Pflegeimmobilie in Anspruch nehmen.

 

Die aktuelle Anzahl von Pflegeeinrichtungen reicht für den derzeitigen und zukünftigen Bedarf bei weitem nicht aus. Bis zum Jahr 2025 werden ca. 380.000 zusätzliche Pflegeplätze benötigt. Durch die weitere Steigerung der Lebenserwartung ist dieser Trend dauerhaft. Durch die hohe Nachfrage müssen in den nächsten Jahrzehnten ca. 2500 Pflegeeinrichtungen gebaut und betrieben werden.

 

Hochwertige Pflegeeinrichtungen ermöglichen den Bewohnern ein aktives und selbstbestimmtes Leben. Mit Ihrer Investition erzielen Sie somit nicht nur eine hohe Rendite bei minimalem Risiko, Sie leisten auch einen erheblichen Beitrag um der älteren Generation einen angenehmen Lebensabend zu gewährleisten.

 

Fragen, die auftauchen könnten:

 

Können Sie Ihr Pflegeappartement reibungslos verkaufen, vererben oder verschenken?
Sie sind als Käufer einer Pflegeimmobilie im Grundbuch eingetragen und haben somit alle Rechte an dieser Immobilie. Sie können die Pflegewohnung oder das Pflegeappartement beleihen, verkaufen, vererben und verschenken. Somit gibt es im Vergleich zu jeder anderen Immobilie diesbezüglich keine Einschränkungen.

 

Welche Folgen hat der Leerstand Ihres Pflegeappartements?
Die Pflegeappartements werden global an den Betreiber des Pflegeheims vermietet. Er hat die Verantwortung für die jeweilige Belegung der Appartements. Sie erhalten somit unabhängig von der Belegung Ihre Mietzahlungen, auch wenn das Appartement für eine gewisse Zeit leer stehen sollte. Ihr Mietausfallrisiko ist somit erheblich minimiert.
 

Wer kann im Bedarfsfall das Pflegeappartement nutzen?
Als Eigentümer haben Sie das Recht auf eine bevorzugte Belegung im Pflegeheim, in dem Sie Eigentümer sind, und in der Regel auch in jedem anderen Wohnheim des Betreibers. Gleiches gilt auch für Familienangehörige (erster und zweiter Grad). Voraussetzung ist auch hier die gesetzliche Einstufung der Pflegeversicherung mindestens in Pflegegrad 1.

 

Wer übernimmt die Betriebs- und Instandhaltungskosten?

Die Betriebs- und Instandhaltungskosten werden bei einer Pflegeimmobilie vom Betreiber übernommen.
Ausgenommen von den Betriebs- und Instandhaltungskosten sind Kosten für Dach, Fach und die Verwaltungskosten, hierfür bildet die Eigentümergemeinschaft Rücklagen.

 

Welche Folgen hat das Ende des Pachtvertrages?

Da die Betreuung der pflegebedürftigen Bewohner gewährleistet sein muss, wird in der Regel ein Pachtvertrag auf eine Laufzeit von 20-25 Jahren geschlossen mit der Option der Verlängerung um 5-10 Jahre. Sollte der bisherige Betreiber kein Interesse an der Verlängerung des Pachtvertrages haben, wird ein neuer Pachtvertrag mit einem anderen Betreiber geschlossen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein gut ausgelastetes Pflegeheim, einer anderen Nutzung zugeführt wird. Der Regelfall sieht vor, dass ein gut geführtes Pflegeheim in solch einer Situation von anderen namhaften Betreibern übernommen wird.
Sollte der bisherige Betreiber das Pflegeheim nicht ausreichend belegt haben, wird die Suche nach einem anderen Betreiber evtl. erschwert, da aber immer mehr ältere Menschen immer mehr Pflegeplätze benötigen, ist es relativ unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall eintritt. Die Auswahl des Standorts sollte somit gemeinsam mit Ihrem Berater erfolgen. Wir sind Ihnen gerne bei der Objekt- und Standortauswahl behilflich.

 

Wirken sich Mieteinnahmen Ihrer Pflegeimmobilie in der Steuererklärung aus?
In der Steuererklärung wird berücksichtigt, dass bei einer Pflegeimmobilie oder einem Pflegeappartement die Gebäudeherstellungskosten über 50 Jahre zu 2 % pro Jahr abgeschrieben werden können. Vermietet der Käufer das Pflegeappartement generiert er Einnahmen, sog. Miet- und Pachteinnahmen, die unter der Einkunftsart “Vermietung und Verpachtung” in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Den Einnahmen können Sie wie bei Immobilien üblich Ihre Werbungskosten gegenrechnen, hierzu zählen z. B. Zinsaufwendungen für die Finanzierung des Pflegeappartements. Fragen Sie hierzu auch Ihren Steuerberater.

 

Warum erwirbt der Betreiber das Pflegeheim nicht selbst?

Der Erwerb eines Pflegeheims wird bei der Bank als gewerbliche Finanzierung eingestuft, was bedeutet, 35 % des Kaufpreises müssen als Eigenkapital eingesetzt werden. Bei einem Pflegeheim bedeutet dies einen Eigenkapitaleinsatz von 4-5 Millionen Euro. Hinzu kommen 10 % Erwerbsnebenkosten und ein Zinssatz von 7-8 %. Im Ergebnis ist es für den Betreiber wirtschaftlich sinnvoller ein Pflegeheim zu pachten und an die jeweiligen Eigentümer die Miete anteilig weiterzugeben.

 

Welche Steuervorteile können Besitzer von Pflegeappartements nutzen?
Beim Kauf einer Pflegeimmobilie können die Gebäudeherstellungskosten (abzüglich Grund und Boden) linear über 50 Jahre mit 2 % pro Jahr abgeschrieben werden. Zusätzlich gibt es eine Sonder AfA für Mobiliar in Höhe von 10 % über 10 Jahre. Ein Novum in steuerlicher Hinsicht liegt in der 10-jährigen Spekulationsfrist, nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit Ihr Appartement zu Marktpreisen zu veräußern.
Einen eventuellen Mehrerlös können Sie nach heutiger Rechtslage nach Ablauf der Spekulationsfrist dann steuerfrei vereinnahmen.

 

Was geschieht bei Insolvenz des Betreibers eines Pflegeheims / einer Pflegeimmobilie?
Sollte ein Betreiber gezwungen sein Insolvenz anzumelden, ist dies natürlich eine unschöne Situation für alle, sowohl den Betreiber, als auch Eigentümer und Bewohner. Statistisch betrachtet liegt die Quote der Insolvenzen bei weniger als 1%. Die Bewohner, die sog. Endmieter, bewohnen aber ja nach wie vor das Pflegeheim und bezahlen für das Apartment ihre Miete. Für die Dauer der Suche nach einem neuen Betreiber übernimmt die Hausverwaltung die Verteilung der Miete und, was noch viel wichtiger ist, dass die Miete der Bewohner / Endmieter nicht mehr an den bisherigen Betreiber ausbezahlt wird. Dies kann in der Übergangsphase eventuell zu einem vorübergehenden Mietausfall führen (1-2 Monate). Mehr kann bei Insolvenz des Betreibers Regelfall nicht passieren.

 

Pflegeimmobilie oder Betreutes Wohnen?
Die Pflegestufe 1 der gesetzlichen Pflegeversicherung ist Mindestvoraussetzung für einen Platz in einem Pflegeheim / einer Pflegeimmobilie. Dagegen ist das betreute Wohnung mit einer Eigentumswohnung mit optionalen Zusatzleistungen zu vergleichen, unabhängig von der Einstufung in einen Pflegegrad.
Ein langfristiger Mietvertrag Ihrer Wohnung mit dem Betreiber bleibt aber im Segment des betreuten Wohnens heute noch die Ausnahme. Somit bleiben die Risiken wie Mietausfall bei Leerstand, Mieterwechsel, Aussetzung der Mietzahlung für den Käufer bei der Investition in eine betreute Wohnanlage die gleichen wie für die Investition in eine Eigentumswohnung. Auch die Pflicht der Instandhaltung und Sanierung sind meist vom Eigentümer zu tragen und durchzuführen. Wohingegen bei der Investition in ein Pflegeappartement der Pächter die Mietzahlung auch bei Leerstand weiterhin leistet und sich gleichzeitig auch um die Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kümmert.

 

 

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